Nachfolgend kann jeder Kunde, die allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen und erklärt sich mit allen Punkten aus den unten stehenden Geschäftsbedingungen einverstanden, sobald er mündlich oder schriftlich zu einem Angebot zustimmt oder einen Buchungsvertrag mit dem DJ schließt.
1) Vertragspartner
Der Auftraggeber führt ein Geschäftsverhältnis mit Christoph Bachmann (DJ), nachfolgend nur DJ genannt, es ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Auftraggeber kann sich darauf verlassen, dass der DJ seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit er dazu im Einzelfall imstande ist. Nach Unterzeichnung des DJ-Buchungsvertrags durch beide Vertragspartner ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich. Ein Rücktritt ist nur unter den unten genannten Bedingungen (Absatz 4) möglich.
2) Anmeldung der Veranstaltung
Der Auftraggeber versichert, dass er die Veranstaltung bei allen dazugehörigen Behörden angemeldet hat und die Veranstaltung im vollem Umfang genehmigt ist. Zudem, dass keine weiteren Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere hat er eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten, die für die Nutzung von Tonträgern und Musik-Dateien durch den DJ fällig werden können. Privatfeiern (wie zum Beispiel Hochzeiten) sind in der Regel von der GEMA befreit.
3) Leistungsumfang und Ausführung von Aufträgen
Der DJ verpflichtet sich, Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, unter Berücksichtigung technischer Vorgaben und Bestimmungen auszuführen.
Den gewünschten Leistungsumfang hat der Auftraggeber über den Buchungsvertrag bzw. das Angebot ausgewählt.
Der DJ ist in der Ausgestaltung und Ausführung seines Programms frei. Nach vorheriger Absprache mit dem Kunden/Veranstalter kann auch eine (schriftliche) Programmgestaltung erfolgen. Anwesende Gäste können gegenüber dem DJ Musikwünsche äußern. Diese Wünsche werden berücksichtigt, wenn sie in die allgemeine Stimmungslage und in die mit dem Auftraggeber abgesprochene Musikrichtung hineinpassen, sowie keinen vorhersehbaren negativen Einfluss auf den weiteren Ablauf der Veranstaltung nehmen.
4) Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung
Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
- 365 bis 61 Tage vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Auftragswertes berechnet.
- 60 bis 31 Tage vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes berechnet.
- 30 bis 8 Tage vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 75% des Auftragswertes berechnet.
- 7 oder weniger Tage vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Auftragswertes berechnet.
Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatz-Auftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens des DJs vom Vertrag ist nur eingeschränkt möglich und wird wie folgt geregelt:
- Steht der DJ aus selbstverschuldeten Gründen für die vereinbarte Veranstaltung nicht, nur teilweise, nicht rechtzeitig oder sonst nicht wie vereinbart zur Verfügung, ist er zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 500€ an den Auftraggeber verpflichtet. Weiterhin dazu bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückzuerstatten und den Auftraggeber von weiteren Zahlungen vollständig zu befreien.
- Sollte der DJ aus schwerwiegenden persönlichen oder unverschuldeten Gründen (z.B. schwere Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie, Autopanne) die Leistung nicht erbringen kann, dann verpflichtet er sich dazu bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückzuerstatten und den Auftraggeber von weiteren Zahlungen vollständig zu befreien.
- Bei schuldhaftem Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers behält der DJ sich das Recht vor den Auftrag zu stornieren bzw. vom Buchungsvertrag zurückzutreten. Sowie dem Auftraggeber Stornokosten gemäß Absatz 4 zu berechnen. Ausschlaggebend ist das auf dem Buchungsvertrag festgehaltene Zahlungsdatum.
5) Abbruch des Auftrags / Abbruch der Performance
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (zum Beispiel: höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber oder dessen Beauftragten, Stromausfall- oder Stromschwankungen, keine freie Zufahrt zum Veranstaltungsort, kein Zutritt zum Veranstaltungsort) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung und verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Stornokosten (Absatz 4).
6) Haftung
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Equipment vom DJ, die durch den Auftraggeber oder dessen Gäste entstehen.
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Wird vom Auftraggeber oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, so wird von dem DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienungsfehler übernommen. Die Haftung liegt allein beim Auftraggeber.
Der DJ übernimmt keine Haftung für eventuelle Gehörschäden oder epileptische Anfälle bei den Auftraggebern, Gästen, Servicekräften und Musikbestellern.
Der Auftraggeber hat die Pflicht alle anwesenden Personen vor der Veranstaltung über folgende Sachverhalte zu informieren:
- Auf der Veranstaltung können erhöhte Lärmpegel >85 dB auftreten. Lärmempfindliche Personen und besonders Kinder sollten daher einen Gehörschutz tragen und einen entsprechenden Abstand zu den Lautsprechern halten.
- Weiterhin werden Stroboskop- und Lichteffekte verwendet, die unter Umständen epileptische Anfälle auslösen können. Epileptiker oder epilepsiegefährdete Personen sollten daher einen entsprechenden Abstand zu den Lichtanlagen bzw. deren Ausleuchtbereich halten.
7) Auf- und Abbau sowie Besonderheiten am Veranstaltungsort
Zum Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für eine freie Zufahrt (auf befestigten Straßen) bis zum Veranstaltungsort zu gewährleisten. Die Zufahrt zum Veranstaltungsort und zum Parkplatz muss eine Zufahrtbreite und -höhe von mindestens 3 m aufweisen. Der Auftraggeber kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen und haftet allein für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
Ein kostenfreier Parkplatz (mind. 3 m Höhe, 3 m Breite, 6 m Länge) in der unmittelbaren Nähe des Veranstaltungsorts ist vom Auftraggeber ab dem Aufbau für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten.
Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton- & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung durch den DJ oder eine beauftragte Firma.
Am Veranstaltungstag ist ein Zeitfenster von 3 Stunden vor Beginn der Veranstaltung zur Aufbau der Technik durch den Auftraggeber zu gewährleisten. Ein Aufbau an einem früheren Tag ist nicht möglich bzw. nur nach gesonderter (schriftlicher) Absprache möglich.
Unmittelbar nach dem Ende der Veranstaltung ist ein Zeitfenster von 2 Stunden zum Abbau der Technik durch den Auftraggeber zu gewährleisten.
Der Auftraggeber oder die Gäste haben keine Befugnis, die Technik ohne Erlaubnis vom DJ selbstständig zu bedienen oder auf- bzw. abzubauen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass genügend normgerechte Stromanschlüsse (Schutzkontakt-Steckdosen, 2 Stromkreise jeweils: 230 V, 16 A, RCD 30 mA) in unmittelbarer Nähe zum Aufbauort des DJ vorhanden sind. Der Stromanschluss muss ausschließlich für die technische Anlage vom DJ zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.
Der Arbeitsplatz des DJ muss sich im (sauberen) Innenbereich befinden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz zur Verfügung gestellt wird um sein Equipment aufzustellen. Die Beschaffenheit des Aufstellungsorts muss zudem eine sichere Aufstellung des Equipments ermöglichen. Der Auftraggeber stellt zudem sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, übermäßiger Hitze, Regen/Nässe oder sonstigen Umwelteinflüssen geschützt ist.
8) Verpflegung
Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind für den Zeitraum der Veranstaltung durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragte zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.
9) WLAN/Internet
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ für die Zeit der Performance ein ausreichend schneller WLAN-Zugang mit Internet (mindestens 16 Mbit/s) zur Verfügung gestellt wird.
Sollte kein ausreichender WLAN-Internet-Zugang und kein ausreichendes Mobilfunkdatennetz (Vodafone) verfügbar sein, können Musikwünsche u.U. nur eingeschränkt erfüllt werden.
10) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Euskirchen.
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem DJ und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.